
Wir garantieren eine effiziente und statutenkonforme Verwendung der Mittel.

Claudio Bossi
Stiftungsratspräsident

Esther Felber
Stiftungsrätin

Laura Huwyler
Stiftungsrätin

Luana Huwyler
Leiterin der Geschäftsstelle

Yvonne Weibel
Sekretariat

Karin Kägi
Marketing & Operations
Rechnungsstelle extern
WM Weibel Müller AG, Luzern
Revisionsgesellschaft
OPTEX Audit AG, Kriens
Organisation und Prozesse
Wir sind sehr kostenbewusst unterwegs und teilen uns deshalb die Geschäftsstelle mit zwei anderen Schweizerischen Stiftungen. Das Büro wird von drei Personen im Teilzeitpensum geführt. Diese bearbeiten unter anderem die Gesuche und leiten sie dem Stiftungsrat zur Prüfung weiter.
Die Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie besteht aus einem Stiftungsrat und einer Kontrollstelle.
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht wird der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich eine Rechenschaftsablage zur Genehmigung eingereicht. Die Stiftungsaufsicht hat somit Einsicht in Jahresrechnung, Geschäftsbericht, Revisionsbericht und in die Liste der Zuwendungen.