Klar definierte Zwecke
Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not hilft beim Vorliegen einer echten Notsituation, und zwar mit Beiträgen
- für die Teilnahme an Lagern und die Zugehörigkeit zu Vereinen
damit Kinder unter Gleichaltrigen ihre Freizeit verbringen und soziale Kontakte knüpfen können. - für gezielte therapeutische Massnahmen (z.B. Maltherapien, Musiktherapien) damit Stärken unterstützt werden und Zufriedenheit einkehrt.
- für Sportvereine oder Sportausrüstung, für Musikschule oder Musikinstrumente damit sinnvolle Aktivitäten und der Austausch mit Gleichgesinnten möglich werden.
- von bis max. CHF 500.–, an die Kosten für dringende Zahnkorrekturen
damit später keine ernsthaften Zahnprobleme entstehen und Kinder nicht unter Hänseleien zu leiden haben. - an Erholungsurlaube, insbesondere für Alleinerziehende damit sie «durchschnaufen» können und damit die Erziehungsperson auch eine unbeschwerte Zeit verbringen kann und so weiterhin für das Kind eine gute Betreuungsperson bleibt.
Ausgeschlossen ist eine Unterstützung gemäss unseren Statuten bei reinen Schuldenproblematiken (Entschuldungen, Umschuldungen usw.). Nicht übernommen werden nachträgliche Zahlungen. Leistungen für Privatschulen oder Zweitausbildungen sowie regelmässige Unterstützungen können wir leider ebenfalls nicht gewähren. Darlehen oder Stipendien werden nicht genehmigt.
Hinweis: Die obige Aufzählung ist weder vollständig noch abschliessend, sie soll Ihnen lediglich einen Überblick ermöglichen.