Stiftung für Hoffnung.

Seit 1988 hilft die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not, bedrängten, gefährdeten oder in Not geratenen jungen Menschen und ihren Eltern, Krisen zu bewältigen, um wieder Halt zu finden.
Indem wir private Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller direkt unterstützen und mit anderen wohltätigen Organisationen zusammenarbeiten, findet unsere Stiftung Mittel und Wege, finanzielle und soziale Not in Familien zu lindern. So schafft sie Voraussetzungen dafür, dass sich Kinder und Jugendliche gesund entwickeln können.
Darüber hinaus unterstützen wir schweizweit und kantonal tätige Institutionen, die sich mit ähnlicher Zielsetzung für Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen einsetzen – ungeachtet ihrer Herkunft und Konfession.

Julio Malo
Stiftungsratspräsident
(leider am 3.1.2026 unerwartet verstorben)

Renate Kühnis-Korner
Stiftungsrätin

Alexandra Döös
Stiftungsrätin
In stiller Trauer
Mit grossem Bedauern nehmen wir Abschied von unserem Stiftungsratspräsidenten Julio Malo, der am 3. Januar 2026 verstorben ist.
Wir verlieren mit ihm eine engagierte Persönlichkeit, die unsere Stiftung mit Weitsicht, Menschlichkeit und grossem Einsatz geprägt hat. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Luana Huwyler
Leiterin der Geschäftsstelle

Yvonne Weibel
Sekretariat

Karin Kägi
Marketing & Operations
Rechnungsstelle extern
WM Weibel Müller AG, Luzern
Revisionsgesellschaft
OPTEX Audit AG, Kriens
Organisation und Prozesse
Aus Gründen der Kostenoptimierung teilt sich die Stiftung die Geschäftsstelle mit zwei weiteren Schweizer Stiftungen. Das Büro wird von drei Mitarbeitenden im Teilzeitpensum geführt, die unter anderem Gesuche bearbeiten und diese dem Stiftungsrat zur Prüfung vorlegen. Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie besteht aus einem Stiftungsrat und einer Kontrollstelle.
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Jedes Jahr legen wir daher der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unsere Rechenschaftsablage zur Genehmigung vor. Die Stiftungsaufsicht hat somit Einsicht in die Jahresrechnung, den Geschäftsbericht, den Revisionsbericht und in die Liste der Zuwendungen.