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Stiftung mit Rückgrat

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Junge Mitmenschen in Not – wir sind für sie da!

Seit 1988 hilft die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not, bedrängten, gefährdeten oder in Not geratenen jungen Menschen und ihren Eltern, Krisen zu bewältigen, um wieder festen Boden unter den Füssen zu haben.

Durch direkte Unterstützung privater Gesuchsteller und/oder in Zusammenarbeit mit anderen wohltätigen Organisationen findet unsere Stiftung Mittel und Wege, finanzielle und soziale Not in Familien zu lindern und gleichzeitig Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

Zudem unterstützen wir schweizweit und kantonal aktive Institutionen mit ähnlicher Ausrichtung, welche Bedrängte – ungeachtet ihrer Herkunft und Konfession – mit gezielter Beratung und Hilfe begleiten.

Stiftungsrat

HP KIJU SR Foto Julio Malo

Julio Malo
Stiftungsratspräsident

HP KIJU SR Foto Renate Kuehnis Koerner

Renate Kühnis-Körner
Stiftungsrätin

HP KIJU SR Foto Alexandra Doeoes

Alexandra Döös
Stiftungsrätin

HP KIJU SR Foto Team

Geschäftsstelle

HP Fotos Geschaeftsstelle Foto Luana Huwiler

Luana Huwyler
Leiterin der Geschäftsstelle

HP Fotos Geschaeftsstelle Foto Yvonne Weibel

Yvonne Weibel
Sekretariat

Foto Karin Kaegi L Inkedin RGB

Karin Kägi
Marketing & Operations

Rechnungsstelle extern
WM Weibel Müller AG, Luzern

Revisionsgesellschaft
OPTEX Audit AG, Kriens

Organisation und Prozesse

Wir sind sehr kostenbewusst unterwegs und teilen uns deshalb die Geschäftsstelle mit zwei anderen schweizerischen Stiftungen. Das Büro wird von drei Personen im Teilzeitpensum geführt. Diese bearbeiten unter anderem die Gesuche und leiten sie dem Stiftungsrat zur Prüfung weiter. Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie besteht aus einem Stiftungsrat und einer Kontrollstelle.
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht wird der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich eine Rechenschaftsablage zur Genehmigung eingereicht. Die Stiftungsaufsicht hat somit Einsicht in Jahresrechnung, Geschäftsbericht, Revisionsbericht und in die Liste der Zuwendungen