Gesuche

Damit ein Gesuch positiv beantwortet werden kann, muss eine echte Notsituation bestehen. In anderen Worten: Die Finanzlage aus Einkommen und Vermögen muss so gelagert sein, dass eine Hilfe nur von aussen kommen kann. Die Stiftung hilft sowohl schweizerischen wie auch ausländischen Personen, sofern sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Eine Unterstützung ist als komplementäre Hilfe zur Unterstützung durch staatliche Organisationen zu betrachten. Die Altersgrenze von Jugendlichen beträgt dabei in der Regel 18 Jahre (Volljährigkeit).
Nicht übernommen werden Schuldensanierungen und auch keine nachträglichen Zahlungen für bereits beglichene Beträge. Leistungen für Privatschulen oder Zweitausbildungen können leider ebenfalls nicht gutgeheissen werden.

Hier gelangen Sie zum Gesuchsformular:
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Budget (detaillierte Angaben über Einkommen/Auslagen und evtl. Vermögen), Sachverhalt sowie Belege bitte via Mail an info@kinder-stiftung.ch zustellen. Unvollständige Anträge können leider nicht behandelt werden.
In Ausnahmefällen, falls elektronisch nicht möglich, können Sie das Gesuch an folgende Adresse senden (nur einseitig bedruckte Seiten und ohne Bostich):
Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not
Frau Karin Kägi
Geschäftsstelle
Seeburgstrasse 18
6006 Luzern
Tel. 041 371 07 53