Gesuche

Damit ein Gesuch positiv beantwortet werden kann, muss eine echte Notsituation vorliegen. Mit anderen Worten: Die finanzielle Lage aus Einkommen und Vermögen lässt nur Hilfe von aussen zu. Die Stiftung hilft sowohl schweizerischen wie auch ausländischen Personen, sofern sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Eine Unterstützung ist als ergänzende Hilfe zur Unterstützung durch staatliche Stellen zu verstehen. Die Altersgrenze von Jugendlichen beträgt dabei in der Regel 18 Jahre (Volljährigkeit).
Nicht übernommen werden Schuldensanierungen sowie nachträgliche Zahlungen für bereits beglichene Beträge. Auch Leistungen für Privatschulen oder Zweitausbildungen können leider nicht bewilligt werden.

Hier gelangen Sie zum Gesuchsformular:
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Budget (detaillierte Angaben über Einkommen/Auslagen und evtl. Vermögen), Sachverhalt sowie Belege bitte via Mail an info@kinder-stiftung.ch zustellen. Unvollständige Anträge können leider nicht behandelt werden.
In Ausnahmefällen, falls elektronisch nicht möglich, können Sie das Gesuch an folgende Adresse senden (nur einseitig bedruckte Seiten und ohne Bostitch):
Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not
Frau Karin Kägi
Geschäftsstelle
Seeburgstrasse 18
6006 Luzern
Tel. 041 371 07 53