Klar definierte Zwecke
Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not hilft bei Vorliegen einer echten Notsituation in solchen Fällen:
- Beiträge an Lager-Teilnahmen und an Vereinsmitgliedschaften
…damit Kinder unter Gleichaltrigen nicht ausgegrenzt werden und soziale Kontakte knüpfen können - Beiträge an gezielte therapeutische Massnahmen (z.B. Maltherapien, Musiktherapien)
… damit Defizite gemildert werden - Beiträge für Sportclub oder Sportausrüstung, für Musikschule oder Musikinstrumente
… damit sinnvolle Aktivitäten und der Austausch mit Gleichgesinnten möglich werden - Teilübernahme bis max. Fr. 500.-- von dringenden Zahnkorrekturkosten
… damit später keine ernsthaften Zahnprobleme entstehen und Kinder nicht unter Hänseleien zu leiden haben - Beiträge an Erholungsurlaube, insbesondere für Alleinerziehende
… damit Erziehungsverantwortliche «durchschnaufen» können und damit dem Kind ein guter Betreuer bleiben
Ausgeschlossen ist eine Unterstützung gemäss unseren Statuten bei reinen Schuldenproblematiken (Entschuldungen, Umschuldungen usw.) Nicht übernommen werden nachträgliche Zahlungen.
Leistungen für Privatschulen oder Zweitausbildungen sowie regelmässige Unterstützungen können leider ebenfalls nicht gutgeheissen werden. Darlehen oder Stipendien werden keine gewährt.
Hinweis: Die obige Aufzählung ist nicht vollständig oder abschliessend, sondern gibt Ihnen ein Bild über die häufigsten konkreten Fälle.