Stiftung mit Rückgrat

Junge Mitmenschen in Not – wir sind für sie da!

Seit 1988 hilft die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not, bedrängten, gefährdeten oder in Not geratenen jungen Menschen und ihren Eltern, Krisen zu bewältigen, um wieder festen Boden unter den Füssen zu spüren.

Durch direkte Unterstützung privater Gesuchsteller und/oder in Zusammenarbeit mit anderen wohltätigen Organisationen findet unsere Stiftung Mittel und Wege, finanzielle und soziale Not in Familien zu lindern und gleichzeitig Entwicklungsbeeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern.

Zudem unterstützen wir schweizweit oder kantonal aktive Institutionen mit ähnlicher Ausrichtung, welche Bedrängte – ungeachtet ihrer Herkunft und Konfession – mit gezielter Beratung und Hilfe begleiten.

 

Der Stiftungsrat

 

                

Julio Malo                                              Alexandra Döös                                Renate Kühnis-Korner
Präsident                                               Stiftungsrätin                                   Stiftungsrätin

 

Die Geschäftsstelle

        

Luana Huwyler                                      Yvonne Weibel
Leiterin der Geschäftsstelle                  Sekretariat
 

Rechnungsstelle extern
WM Weibel Müller AG, Luzern

Revisionsgesellschaft
OPTEX Audit AG, Kriens
 

Organisation und Prozesse
Wir sind sehr kostenbewusst unterwegs. Die Stiftung teilt die Geschäftsstelle mit zwei anderen Schweizerischen Stiftungen. Das Büro wird von zwei Personen im Teilzeitpensum geführt. Diese bearbeiten unter anderem die Gesuche und leiten sie dem Stiftungsrat zur Prüfung weiter. Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie besteht aus einem Stiftungsrat und einer Kontrollstelle.
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht wird der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich eine Rechenschaftsablage zur Genehmigung eingereicht. Die Stiftungsaufsicht hat somit Einsicht in Jahresrechnung, Geschäftsbericht, Revisionsbericht und Liste der Zuwendungen.