Echte Notsituation als Voraussetzung
Damit ein Gesuch positiv beantwortet werden kann, muss eine echte Notsituation bestehen. In anderen Worten: Die Finanzlage aus Einkommen und Vermögen muss so gelagert sein, dass eine Hilfe nur von aussen kommen kann. Die Stiftung hilft sowohl schweizerischen wie auch ausländischen Personen, sofern sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Eine Unterstützung ist als komplementäre Hilfe zu staatlichen Organisationen zu betrachten. Die Altersgrenze von Jugendlichen beträgt dabei in der Regel 18 Jahre (Volljährigkeit).
Nicht übernommen werden Schuldensanierungen oder nachträgliche Zahlungen. Leistungen für Privatschulen oder Zweitausbildungen können leider ebenfalls nicht gutgeheissen werden.